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Krankentransporte
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist zuständig für die Erteilung von allen Genehmigungen für Patientenrückholung, Krankentransport oder Notfallrettung im Bereich der Leitstelle Fürstenfeldbruck, also der Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau, Starnberg und Landsberg/Lech.
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Antragsteller als Unternehmer, der Geschäftsführer und der Betriebsleiter vor Ort,
- fachlich geeignet und zuverlässig sind und
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet ist.
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung von Patientenrückholung, Krankentransporten, Notfallrettung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Fachkundeprüfung von der IHK
- Abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent oder Rettungssanitäter