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Wirtschaftsförderung

+++ Informationen für durch das Hochwasser betroffene Unternehmen +++
(Stand: 17.06.2024)

 

Viele Unternehmen im Landkreis sind von der Hochwasserkatastrophe betroffen und geschädigt. Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 04.06.2024 beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31.05.2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.

Die Richtlinie und Antragsformulare sind jetzt verfügbar

Die Richtlinie und die Anträge für die Beantragung der Soforthilfen sind ab sofort verfügbar. Sie finden die Richtlinie und das Antragsformular beim Wirtschaftsministerium unter folgendem Link:

https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/hochwasser-soforthilfen/

Direkt-Link zur Richtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/277/baymbl-2024-277.pdf

Direkt-Link zum Antragsformular:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Foerderungen/Naturkatastrophen/20240614_Antrag_Soforthilfeprogramm_Hochwasser.pdf

 

Beachten Sie nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten und Hinweise:


1. Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden Soforthilfen gewährt

Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von 5.000 Euro bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Die Verteilung der Gelder für gewerbliche Unternehmen und freie Berufe erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung, in unserem Fall die Regierung von Oberbayern. Entsprechende Anträge können Sie dort stellen: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/index.php.

Schicken Sie die unterschriebenen Anträge sowie Anfragen dazu an hochwasser@reg-ob.bayern.de. Zusätzlich können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr an die Hotline der Regierung von Oberbayern unter der Nummer 089/2176-1130 wenden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet eine Hotline für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfen für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer 089/2162-0 zur Verfügung.

 

2. Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren

Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html bzw. in der Richtlinie gleich hier: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/rili_how_2024.pdf

 

3. Die Staatsregierung unterstützt auch alle Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind

Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird. Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler können Anträge bei den zuständigen Bezirksregierungen stellen. Bei Unternehmen und Freiberuflern ist zwingend ein Sachverständiger einzubinden. Schäden sollten dokumentiert werden.

 

4. Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung

So können beispielsweise im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen angepasst werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

 

5. Sachverständigen hinzuziehen

Bitte denken Sie daran, dass die entstandenen Schäden von einem anerkannten unabhängigen Sachverständigen oder von einem Versicherungsunternehmen schätzen zu lassen. Einen geeigneten Gutachter finden Sie bei Ihrer Versicherung oder z. B. auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern und der HWK für München und Oberbayern, die dort ein Sachverständigenverzeichnis anbieten.
Hier gleich zum IHK-Sachverständigenverzeichnis bzw. HWK-Sachverständigenverzeichnis.

 

6. Weitere Hilfen

  • Finanzierungshilfen der LfA Förderbank Bayern
    • Flankierend zum Soforthilfeprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unterstützt die LfA Förderbank Bayern hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe in Bayern. Die Hilfe erfolgt im Rahmen des an die aktuelle Situation angepassten Gründungs- und Wachstumskredits. Förderfähig sind Investitionen (u.a. Ersatzinvestitionen) und Betriebsmittel bis zu einer Höhe von 10 Mio. Euro. In Anbetracht der außergewöhnlichen Umstände werden im Einzelfall zudem Ausnahmen von der Vorbeginnklausel zugelassen. Bei Vorliegen von triftigen Gründen können also Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen worden ist, im Gründungs- und Wachstumskredit berücksichtigt werden. Der Gründungs- und Wachstumskredit wird über die Hausbank beantragt. Die Hausbank muss also bereit sein, das Vorhaben zu begleiten sowie sich am Risiko zu beteiligen.
    • Darüber hinaus stehen den Betrieben die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung. Mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Mio. Euro können zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln auf den Universalkredit der LfA zurückgreifen.
    • Die LfA bietet eine kostenfreie Förderberatung, die umfassend und individuell über ihr Unterstützungsinstrumentarium informiert. Unternehmen, die durch das Schadensereignis in eine schwerwiegende finanzielle Krisensituation geraten sind, können sich zudem kostenfrei an die LfA Task Force wenden. Die Task Force berät Unternehmen im Rahmen des staatlichen Förderauftrags zu Wegen aus der finanziellen Schieflage.

 

7. Anträge auf Soforthilfen und Notstandsbeihilfen für Privatpersonen können beim Landratsamt gestellt werden

Die erforderlichen Unterlagen stehen auf der Webseite des Landkreises zur Verfügung: https://www.lra-ffb.de/aktuelles/hochwasser-soforthilfen

Mehr Informationen für Privatpersonen erhalten Sie hier: https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktuelles/soforthilfeaktion-fuer-hochwassergeschaedigte-im-landkreis-fuerstenfeldbruck

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