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Vormundschaft und Pflegschaft
Wir übernehmen die Verantwortung für Kinder oder Jugendliche bis zum 18. Geburtstag oder bis die minderjährigen Mütter volljährig werden.
Manchmal können sich Eltern nicht um ihr Kind kümmern. Das kann sein, wenn die Eltern krank werden oder gestorben sind, wenn sie mit dem Kind überfordert sind oder die Mutter des Kindes selbst noch nicht volljährig ist.
Dann bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Das ist ein anderer Erwachsener mit den gesetzlichen Aufgaben, die sonst die Eltern übernehmen.
Hier finden Sie den aktuellen Flyer der Vormundschaft und Pflegschaft.