Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
  • Bürgerservice08141-519 999

Pflichtumtausch

Informationen zum Pflichtumtausch:

 

AKTUELL: Geburtsjahrgänge 1965 – 1970; Stichtag: 19.01.2024

 

 

Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

 

2019 hat der Bundesrat beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.

Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere zu den gesetzlichen Staffelungen, erhalten Sie hier.

Als kontaktarme Möglichkeit der Antragstellung bieten wir neben dem digitalen Weg (s. blaues Feld „Digitales Amt“ in der Spalte rechts) an, den Umtausch Ihres rosa oder grauen Papierführerscheins auf dem Postweg abzuwickeln. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein:

  • Antragsformular mit Unterschrift 
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Führerschein im Original
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Bitte geben Sie auf dem Antrag eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.

Die Bearbeitungsgebühren betragen 25,30 €, bei Direktversand zzgl. 5,00 €. Hierüber erhalten Sie bei postalischer und digitaler Antragstellung eine Kostenrechnung bei Rücksendung des Altführerscheins zugesand.

Ihren Original-Führerschein senden wir im Zuge der Bearbeitung des Umtauschantrages mit einem Umtauschvermerk (Stempel) wieder an Sie zurück. Durch den Umtauschvermerk verliert Ihr "alter" Führerschein automatisch nach Erhalt des neuen Kartenführerscheins, spätestens jedoch nach drei Monaten, seine Gültigkeit und muss nicht mehr gesondert entwertet werden.

Aufgrund der aktuellen Engpass-Situation erfolgt die Bearbeitung des Antrages mit Verzögerungen. Wir bemühen uns mittels Unterstützungskräften um die Rücksendung der gestempelten Führerscheine zeitnah zum Eingang Ihrer Unterlagen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter fahrerlaubnis@lra-ffb.de

 

Für alle Formen der Antragstellung gilt:

Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Sie können bei der Antragstellung zwei Möglichkeiten auswählen, wie Sie zu Ihrem Kartenführerschein gelangen wollen:

1. Direktversand

Direkte Zustellung durch die Bundesdruckerei mittels Einwurf - Einschreiben gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € an Ihre Meldeadresse. Eine persönliche Vorsprache mit Termin oder Wartezeiten entfällt. Ist nur möglich bei Einsendung des derzeitgen Führerscheins im Original.

2. Persönliche Abholung

Hierzu werden Sie über das Eintreffen des Führerscheins benachrichtigt. Die Abholung ist nur mit Termin möglich!

 

Falls Ihr Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, sind wir verpflichtet, uns Ihre Führerscheindaten zunächst von der ausstellenden Behörde bestätigen lassen. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie können diese Bearbeitungszeit jedoch stark verkürzen, wenn Sie vorab bei der austellenden Behörde veranlassen, dass diese uns eine Karteikartenabschrift zukommen lässt.

 

Führerscheine, die nach dem Stichtag der dritten Staffel (19.01.2024) für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 eingehen oder verarbeitet werden, sind mit diesem Stichtag gesetzlich ungültig und erhalten einen entsprechenden Umtauschvermerk.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 08141/519-836 oder per E-Mail unterfahrerlaubnis@lra-ffb.de gerne zur Verfügung.

nach oben