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Waffen und Sprengstoff
Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen oder Sprengstoff erfordern besondere persönliche Zuverlässigkeit und Sicherheitsanforderungen. Alle Schusswaffen müssen daher in ein Nationales Waffenregister (NWR) eingetragen und sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen bedient und in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Der Sicherheitsbehörde im Landratsamt obliegen insbesondere
- Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse
- Schießerlaubnisse
- Waffenhandels- und Waffenherstellungserlaubnisse
- Die Erteilung sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse im nicht-gewerblichen Bereich
sowie
- Die sicherheitstechnische Überprüfung von Schießstätten