Landratsamt Fürstenfeldbruck
Straßenverkehr
  • Bürgerservice08141-519 999

Personenbeförderung

Wer Personen gegen Entgelt befördert, benötigt für diese unternehmerische Tätigkeit eine Genehmigung. Dies gilt nicht nur für Taxi und Mietwagen, sondern auch für den Transport von Kranken und Verletzten.
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