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Regionalbeirat
Funktion und Aufgaben des Regionalbeirats:
- Der Regionalbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion, welches ein- bis zweimal jählrich tagt. Der Regionalbeirat nimmt Berichte über den Fortschritt der Projektumsetzung entgegen.
- Je nach Thema der Sitzungen können wichtige Netzwerkpartner des Regionalmanagements sowie weitere Akteurinnen und Akteure an den Regionalbeiratssitzungen teilnehmen.
- Der Regionalbeirat ist keine Arbeitsgemeinschaft im Sinne der Geschäftsordnung und somit kein Kreistagsgremium. Innerhalb des Regionalbeirats erfolgt die - gleichberechtigte - Einbeziehung von externen Mitgliedern.
Mitglieder des Regionalbeirats sind der Landrat sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Verwaltung, des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und der Regierung von Oberbayern. Vervollständigt wird der Regionalbeirat durch Expertinnen und Experten von Initiativen, Verbänden und Vereinen der verschiedenen Handlungsfelder des Regionalmanagements.
Aktuelle Zusammensetzung des Regionalbeirats: