Landratsamt Fürstenfeldbruck
Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Nebenprodukte, Tierarzneimittel
  • Bürgerservice08141-519 999

Tierseuchen

 Meldung von Tierseuchen:

Sollten bei Ihren Tieren Erscheinungen auftreten, die den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche befürchten lassen, so müssen Sie dies dem Veterinäramt Fürstenfeldbruck anzeigen. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie uns über die integrierte Leitstelle www.ils-ffb.net oder über die örtlichen Polizeidienststellen erreichen.

 

Ergänzung:

Blauzungenkrankheit:
-    Allgemeinverfügung Genehmigung Impfung BTV vom 19.05.2016 – Amtsblatt S. 125-126


-    Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung Genehmigung Impfung BTV vom 26.06.2024 – Amtsblatt Nr. 11 vom 02.07.2024 S. 109-110


-    Aktuelle Informationen vom Friedrich-Loeffler-Institut

 

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