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Einkommensorientierte Zusatzförderung
Bei neuen Sozialmietwohnungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) wird zwischen Mieter und Vermieter die örtlich durchschnittliche Miete für neu geschaffenen Wohnraum vereinbart. Um eine für den Mieter zumutbare Miete zu gewährleisten, erhält dieser laufende Zuschüsse (Zusatzförderung), die den Unterschiedsbetrag zwischen der ortsüblichen Miete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleichen. Spätere Änderungen des Einkommens können zu einer Anpassung der Zusatzförderung führen.
Die Zusatzförderung können im Landkreis Fürstenfeldbruck nur Mieter von EOF-Wohnungen der folgenden Wohnanlagen erhalten:
- 82140 Olching, Feursstr. 60 und 60 a (33 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Parsevalstr. 4 (12 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Senserbergstr. 1 (11 Wohneinheiten)
- 82194 Gröbenzell, Grünfinkenstr. 14 (14 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Cerveteristr. 2 a - c, 2 f - h (43 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Otl-Aicher-Str. 2, 2 b, 2 c (24 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Schöngeisinger Str. 12 (5 Wohneinheiten)
- 82275 Emmering, Dr.-Rank-Str. 4 a und 4 b (19 Wohneinheiten)
Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte unseren Informationen zur Einkommensorientierten Zusatzförderung