Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sozialer Wohnungsbau
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Wohnungsbauförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Haushalte mit mittleren Einkommen mit unterschiedlichen Angeboten dabei, selbst genutzten Eigenwohnraum zu schaffen. Im Rahmen der staatlichen Wohnungsbauförderungen bestehen grundsätzlich Förderungsmöglichkeiten für 

  • den Bau und Ersterwerb von Wohnraum
  • die Gebäude- oder Wohnraumänderung
  • den Erwerb von vorhandenen Wohnraum
  • die Anpassung von Wohnraum für schwer behinderte Menschen

Die Förderung beinhaltet

  • Darlehen und Zuschüsse nach dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm des Freistaates Bayern . Bei den Fördermitteln handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Dabei sind für die Finanzierung Eigenkapital und im erstrangigen Beleihungsrahmen Darlehen von Kreditinstituten einzusetzen.
    Konditionen:
    0,5 % Zinsen jährlich auf 15 Jahre, danach Anpassung an den Kapitalmarktzins (höchstens 7 % jährlich), 1 % Tilgung jährlich (bei älteren Immobilien 2 % Tilgung jährlich). Die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei. Anstelle der Tilgung wird in diesem Zeitraum ein Verwaltungskostenbeitrag von insgesamt 2 % erhoben.

 und/oder

Die Förderung ist grundsätzlich abhängig vom Einkommen, der angemessenen Größe des Grundstückes/Wohnraums, der Eigenleistung sowie der Tragbarkeit der Belastung.

Wichtige Hinweise:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen oder der notarielle Kaufvertrag bereits abgeschlossen wurde. Allerdings gilt bei Bauherrn der Grunderwerb, der mit Hilfe von Eigen- oder nichtstaatlichen Fremdmitteln (Bankdarlehen) finanziert wird, nicht als Beginn des Vorhabens.

Die Mittel der Sozialen Wohnraumförderung reichen in der Regel nicht aus, um alle Antragsteller, die die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen, berücksichtigen zu können. Es besteht selbst dann, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel.

Die Auswahl der Vorhaben, die gefördert werden, richtet sich nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit uns in Verbindung!

Ein persönliches Beratungsgespräch im Landratsamt Fürstenfeldbruck ist unbedingt erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.

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