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Kommunalrechtliche Angelegenheiten
Unter kommunalrechtlichen Angelegenheiten sind alle Belange und Entscheidungen von Kommunen in deren eigenem Wirkungskreis zu verstehen, die ihre Grundlage im bayerischen Kommunalrecht haben. Beispiele sind die Gemeindeordnung, das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, kommunales Wahlbeamtenrecht, kommunales Wahlrecht, kommunales Haushalts-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht und kommunales Abgabenrecht.
Soweit es eine kommunalrechtliche Angelegenheit einer kreisangehörigen Kommune betrifft, kann sich jedermann im Rahmen seines Petitionsrechts schriftlich mit Anfragen, Eingaben, Bitten oder Beschwerden an die Kommunalaufsicht wenden. Hierbei hat er einen Rechtsanspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Beantwortung seiner Petition, nicht aber auf eine bestimmte Entscheidung in seiner Sache, d.h. er hat keinen Anspruch, dass die Antwort in seinem Sinne ausfällt.