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Kommunalaufsicht und Wahlen
Abteilungsleitung:Matthias Leiß
Referatsleitung: Robert Drexl
Die Kommunalaufsicht übt die Rechtsaufsicht über 41 kommunale Körperschaften und Anstalten (= 4 Städte, 19 Gemeinden, 2 Verwaltungsgemeinschaften, 10 Zweckverbände, 6 Schulverbände) im Landkreis Fürstenfeldbruck in allen kommunalrechtlichen Belangen aus. Ihre wichtigste Aufgabe in der täglichen Praxis sieht die Kommunalaufsicht in der Beratung und Förderung.
Daneben obliegt ihr die Überwachung der gesetzesmäßigen Aufgabenerfüllung der Kommunen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, z.B. Entscheidungen über die Haushalte der Kommunen, Prüfung von Eingaben und Beschwerden, Tätigwerden als Widerspruchsbehörde bei kommunalen Abgaben etc.
Die Kommunalaufsicht versteht sich dabei als „Vertrauensaufsicht“ und nicht als „Einmischungsaufsicht“. Sie ist auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen ausgerichtet. Darüber hinaus fallen Wahlen und Abstimmungen in die Zuständigkeit der Kommunalaufsicht.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunalaufsicht zählen im Einzelnen:
- Vollzug der Gemeindeordnung und ihrer Nebengesetze
- Rechtsaufsicht über die Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Zweck- und Schulverbände im Landkreis (sofern keiner anderen Organisationseinheit zugeordnet)
- Kommunales Haushalts-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht
- Kommunales Abgabenrecht (z.B. Straßenbeiträge, Kanal-/Wasserabgaben, Friedhofsgebühren, Feuerwehrgebühren, Grund-/Gewerbesteuer, Hundesteuer) einschließlich Widerspruchsverfahren hierzu
- Kommunales Satzungs- und Verordnungsrecht
- Vor- und Nachbereitungen von Bürgermeisterdienstbesprechungen
- Aufarbeitung der überörtlichen Rechnungsprüfungsberichte
- Kommunale Statistiken (sofern keiner anderen Organisationseinheit zugeordnet)
- Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Änderung von Gemeinde- und Landkreisgrenzen
- Anfragen, Eingaben und Beschwerden in kommunalrechtlichen Angelegenheiten
- Wahlen und Abstimmungen
(Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen,
Landrats- und Kreistagswahlen, Beratung bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen,
Volksbegehren und -entscheide, Bürgerbegehren und -entscheide)