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Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abteilungsleitung: Herr Leiß
Referatsleitung: Herr Wanninger
In Bayern nehmen alle Städte und Gemeinden, die Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern die Funktion von Sicherheitsbehörden wahr. Ihre Aufgabe ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch die Abwehr von Gefahren und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrecht zu erhalten.
Zu diesem Zweck können sie insbesondere Einzelfallanordnungen treffen, um rechtswidrige Taten zu verhindern oder Gefahren zu beseitigen, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte bedrohen. Hierunter fällt z.B. die Anordnung von Auflagen für Veranstaltungen, zur Haltung von Kampfhunden oder von gefährlichen Tieren wildlebender Art.
Auf ihrem Gebiet sind in erster Linie Städte und Gemeinden für sicherheitsrechtliche Maßnahmen zuständig. Das Landratsamt genehmigt motorsportliche Veranstaltungen und erteilt die Erlaubnis zur Zucht und Ausbildung von Kampfhunden. Unter das allgemeine Sicherheitsrecht fallen auch Sonn- und Feiertagsrecht, Vereinsrecht, Glücksspielrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Landratsamt Fürstenfeldbruck gibt es allerdings keine zentrale Bußgeldstelle. Spezialgesetzlich geregelte Ordnungswidrigkeiten werden daher in der Regel durch das jeweilige Fachreferat bearbeitet.