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Bildung und Teilhabe
Aufgrund einer Vielzahl von eingegangenen Anträgen ist zurzeit im Amt für Soziales im Bereich Bildung und Teilhabe mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten zu rechnen. Um eine reibungslose Abarbeitung der Rückstände zu gewährleisten, wird gebeten, von schriftlichen und telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Anträge und Unterlagen können Sie auch im Bürgerservice-Zentrum abgeben.
Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 01.07.2023 die Zuständigkeiten geändert haben. Wir bitten Sie, sich zukünftig an den jeweiligen Sachbarbeiter zu wenden, der für Ihre Gemeinde bzw. Stadt zuständig ist (siehe Kontaktbox rechts).
Ab sofort können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe online beantragen und Unterlagen online nachreichen:
Unterlagen zu einem bereits gestellten Antrag nachreichen
Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Was ist das Bildungspaket?
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten oder
- Für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird oder
- Deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und die in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe im Bereich Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket?
- Eintägige Ausflüge für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Mehrtägige Fahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen finden Sie rechts in der Kontaktbox unter Downloads.