Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gesundheit & Soziales & Migration
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An-/Um-/Abmeldung für Heilberufe

Nach Art. 10 Abs. 2 GDG sind zur Meldung beim Gesundheitsamt alle Angehörigen der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist,  z.B. haben Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger, Pflegefachkräfte etc. Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung im Landkreis FFB beim Gesundheitsamt anzuzeigen.

Sollten Sie sich z.B. als Physiotherapeut im Landkreis Fürstenfeldbruck niederlassen wollen oder z.B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis Fürstenfeldbruck tätig werden wollen, melden Sie uns bitte

  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung im Landkreis Fürstenfeldbruck, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z.B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihren Erlaubnisbescheid oder Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Es sind uns Ihr Erlaubnisbescheid oder Ihre Urkunde oder beglaubigte Abschrift persönlich vorzulegen. Des Weiteren muss ein Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Masern für alle ab dem 01.01.1971 Geborenen im Original vorlegt werden.

Bei Pflegediensten benötigen wir neben der Urkunde jeweils ein aktuelles polizeiliches Führungs- und ein ärztliches Zeugnis, die nicht älter als drei Monate alt sein dürfen.

Außerdem benötigen wir für alle Heilberufe den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Hier finden Sie den Online-Antrag zur An-/Um- und Abmeldung eines Angehörigen der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist im Landkreis Fürstenfeldbruck.

 

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