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Sozialwohnungen
Ob man als Mieter einer Sozialwohnung in Betracht kommt, wird mit einer Einkommensüberprüfung festgestellt. Dabei prüft das zuständige Wohnungsamt, ob der Antragsteller mit seinen Angehörigen die für den Bezug einer Sozialwohnung maßgebende Einkommensgrenze einhält. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Höhe des zulässigen Einkommens und die angemessene Größe der Wohnung richtet sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden. Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller mit seiner Familie für die Dauer eines Jahres für eine Sozialwohnung vorgemerkt. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Nach einem Jahr ist die Vormerkung erneut zu beantragen.
Vormerkungen für eine Sozialwohnung
Alle geförderten Wohnungen im Landkreis Fürstenfeldbruck befinden sich seit dem 01.01.2016 in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. In der Regel reicht daher im Landkreis Fürstenfeldbruck ein gültiger Wohnberechtigungsschein alleine nicht mehr zur Anmietung und zum Bezug einer Sozialwohnung aus. Insbesondere die Sozialwohnungen des Ersten Förderungsweges und der Stufe 1 der einkom- mensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes müssen hier grundsätzlich über das jeweils zuständige Wohnungsamt vergeben werden.
Beim Freiwerden oder nach Bezugsfertigkeit einer Wohnung werden vom jeweils zuständigen Wohnungsamt die vorgemerkten wohnungssuchenden Haushalte nach der Rangfolge ihrer sozialen Dringlichkeit benannt. Das Wohnungsamt schlägt dabei fünf vorgemerkte wohnungssuchende Haushalte dem Vermieter zur Auswahl vor.
Für die Teilnahme am Benennungsverfahren muss sich der Wohnungssuchende beim jeweils zuständigen Wohnungsamt mit Antrag vormerken lassen. Dies sind für Wohnungen in den Städten Fürstenfeldbruck oder Germering die dortigen Wohnungsämter der Stadtverwaltungen.
Eine Vormerkung für die Städte Olching und Puchheim und die Gemeinden Eichenau, Emmering, Gröbenzell und Maisach können Sie beim Wohnungsamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragen.
Grundsätzlich kann sich ein Bürger auch in allen drei Wohnungsämtern des Landkreises jeweils mit einem separaten Antrag für eine Sozialwohnung vormerken lassen.
Wohnberechtigungsschein
Nur noch wenige geförderte Wohnungen im Landkreis Fürstenfeldbruck können Wohnungssuchende mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein direkt beim Vermieter selbstständig anmieten. Dies sind Wohnungen des Zweiten Förderweges, des Dritten Förderweges und der Stufen 2 und 3 der einkommensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in den Städten Fürstenfeldbruck oder Germering haben, beantragen Sie bitte beim Wohnungsamt Ihrer Stadtverwaltung einen solchen Wohnberechtigungsschein. Für alle anderen Landkreisbürger ist das Wohnungsamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck die richtige Anlaufstelle.
Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte unserem Informationen zum Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins und/oder Vormerkung auf eine Sozialwohnung
Die Adressen der Wohnungsämter:
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Referat Sozialer Wohnungsbau
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Sachbearbeiterin | Frau Palmer | Frau Guggenberger |
Tel. | 08141 519-959 | 08141 519-453 |
Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8.00 -12.00 Uhr | |
Frau Palmer | Frau Guggenberger |
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstr. 31
82256 Fürstenfeldbruck
www.fuerstenfeldbruck.de
Sachbearbeiterin | Frau Weindl | Frau Kneidl |
Telefon | 08141 281-4220 | 08141 281-4228 |
Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag | |
sabine.weindl |
Stadt Germering
Rathausplatz 1
82110 Germering www.germering.de
Sachbearbeiter | Herr Martin Sedlmeier |
Tel. | 089 89419-419 |
Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr Montag von 14.00 – 18.00 Uhr |
martin.sedlmeier@germering.bayern.de |