Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege
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Überwachung gefährdender Arten

Die Kreisfachberatung überwacht die Ausbreitung einiger bedeutsamer Neophyten (pflanzliche Einwanderer), insbesondere der Ambrosie (Traubenkraut), die starke Allergien hervorrufen kann.
Bei den Neozoen (tierische Einwanderer) liegt der Fokus auf den pflanzenschädlichen Neubürgern wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer, der sehr viele unserer heimischen Laubbäume bedroht.

Eingewanderte Pflanzen und Tiere, die vor allem eine Relevanz für den Naturschutz haben (z.B. wegen ihres Verdrängungspotentials für heimische Pflanzen und Tiere) werden von der Unteren Naturschutzbehörde überwacht. Hierzu gehören beispielsweise Indisches Springkraut, Kanadische Goldrute, Japan-Knöterich und die Herkulesstaude.

Ein ganz gefährlicher Kandidat aus gesundheitlicher Sicht ist der

Eichenprozessionsspinner

Seine Brennhaare können zu sehr starken Haut- und Atemwegsreizungen führen. Deswegen sollte man sich unbedingt von befallenen Eichen fernhalten.

Diese wärmeliebende Art ist auch bereits im Landkreis gesichtet worden und es muss in Zukunft auch mit regionalen Massenvorkommen gerechnet werden.

Wenn Sie glauben, ihn gesichtet zu haben, wenden Sie sich zur Abklärung bitte unbedingt an die Kreisfachberatung! Nicht jede kahlgefressene Eiche muss auf das Konto des Eichenprozessionsspinners gehen. 

Vorbeugung/Bekämpfung

Wenn durch entsprechende Absperr- und Sicherungsmaßnahmen kein ausreichender Schutz zu gewährleisten ist, sind im Einzelfall Bekämpfungsmaßnahmen unvermeidlich.

Der Landkreis kann nur koordinierend und beratend auftreten, verantwortlich für die Maßnahmen ist immer der Eigentümer bzw. die Ordnungsbehörde (Gemeinde). Um Sie zu unterstützen, haben wir bereits vorab alle uns bekannten regionalen Fachbetriebe kontaktiert und abgefragt, inwieweit sie für Bekämpfungsmaßnahmen gerüstet sind.

Hier finden Sie Fachbetriebe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

Da es im besiedelten Bereich immer vorrangig um die Gesundheitsvorsorge geht, muss die Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln nach dem Biozidrecht erfolgen. Zur Zeit (März 2020) liegen Zulassungen für NeemProtect (Margosa-Extrakt) und Foray ES (Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki) vor.

Seit 2019 darf das Biozidprodukt NeemProtect nicht nur von sachkundigen Verwendern mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfern) sondern auch von berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (Landschaftsgärtnern) verwendet werden.

Neben der Spritzung des Fraßgifts NeemProtect kommt die mechanische Beseitigung der Nester durch Absaugen mit speziellen Industriestaubsaugern in Frage. Abflammen und Abspritzen mit einem scharfen Wasserstrahl haben sich nicht bewährt und können für Baum und Anwender gefährlich werden.

Neben der Pflanzenschutz-Sachkunde sind Spezialkenntnisse bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung notwendig. Da, sofern nicht gebläseunterstützt, Atemschutzmasken für den Träger sehr belastend sind, muss unter Umständen vorher eine medizinische Eignungsuntersuchung durchgeführt werden. Die Berufsgenossenschaft ist hier ein kompetenter Ansprechpartner.

Weitere Hinweise zum Eichenprozessionsspinner:

Eingewanderte Pflanzen und Tiere, die vor allem eine Relevanz für den Naturschutz haben (z.B. wegen ihres Verdrängungspotentials für heimische Pflanzen und Tiere) werden von der Unteren Naturschutzbehörde überwacht. Hierzu gehören beispielsweise Indisches Springkraut, Kanadische Goldrute, Japan-Knöterich und die Herkulesstaude.

Die Allergiepflanze Ambrosia

Viele Allergiker werden es spüren – im Spätsommer kommt die Einwanderin aus Nordamerika wieder zur Blüte. Die Pollen der Ambrosie zählen zu den stärksten Allergieauslösern. Sie können zu schweren heuschnupfenartigen Symptomen und Asthma führen. Schon kleinste Pollenmengen reichen für eine Reaktion aus. Bei Birken- oder Gräserpollen wird eine Konzentration von mehr als 50 Pollen pro Kubikmeter Luft als starke Belastung definiert, bei der Ambrosie können bereits 3 Pollen eine vergleichbar starke Reaktion bei empfindlichen Menschen hervorrufen.

Deswegen ruft das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (ehemals Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) seit 2007 mit einem Aktionsprogramm zur Bekämpfung dieses Einwanderers auf. Nur bei konsequenter Bekämpfung kann diese Pflanze an der weiteren Ausbreitung in unserer Region gehindert werden.

Die einjährige Pflanze kann mit der Wurzel leicht herausgezogen und in der Mülltonne entsorgt werden. Bereits blühende Exemplare sind sicherheitshalber nur mit Atemschutz und möglichst von Personen zu entfernen, die bisher nicht pollenallergisch reagieren. Da die Ambrosie auch Kontaktallergien hervorrufen kann, sind Handschuhe ratsam.

Die Ambrosie (wegen der Ähnlichkeit mit dem häufigen Beifuß auch Beifuß-Ambrosie genannt) entwickelt sich meist auf offenen Flächen (Brachflächen, entlang von Straßen und Gleisen), aber auch speziell in Gärten an Vogelfutterplätzen. Ganz wichtig ist deshalb die Kontrolle des Bereichs um die Vogelfutterstellen! Im Zweifelsfall sind die darunter aufgehenden unbekannten Pflanzen alle zu entfernen. Beim Kauf von Vogelfutter sollte gezielt nach qualitativ hochwertigem und reinem Futter gefragt werden.
Auch über den Transport von Erd- und Humusmaterial wird die Pflanze häufig verbreitet.

Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck ist der Einwanderer keine Seltenheit mehr. Erst 2015 Jahr wurde wieder ein größerer Bestand von über 500 Pflanzen in einer Verkehrsinsel bei Geiselbullach entdeckt und komplett entfernt. Darüber hinaus gibt es immer wieder mal Meldungen über Funde in Hausgärten.

Für eine effektive Bekämpfung ist das Landratsamt auch auf die Aufmerksamkeit der Bürger/innen angewiesen. Sie sollten aber auch außerhalb ihrer Gärten auf die Pflanzen am Wegesrand und anliegende relativ offene Brach- und Landwirtschaftsflächen achten. Viele größere Ambrosiabestände wurden bisher von aufmerksamen Bürger/innen gemeldet. Es wird darum gebeten, Einzelpflanzen sofort zu entfernen und zu Dokumentationszwecken den Fund bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt unter Tel. 08141 519363 zu melden. Bei größeren Beständen organisiert die Kreisfachberatung die Entfernung.

Foto: Frau reißt Ambrosien aus dem Boden.
Foto: Horst Stegmann
Die Pflanzen lassen sich bei feuchtem Boden durch Ziehen leicht komplett mit den Wurzeln entfernen

Bisherige Entwicklung in unserem Landkreis

Die Ambrosie wurde 2006 in unserem Landkreis zum ersten Mal gefunden. Ab 2007 hat sie sich bei uns bereits weiter ausgebreitet. So wurde z.B. in Olching an der Amper ein Bestand von ca. 80 Pflanzen gemeldet und vernichtet. 2009 und zuletzt 2015 wurden zwei große Bestände mit mehreren hundert Pflanzen bei Geiselbullach entdeckt. Überhaupt liegt hier im Umgriff der B 471 der Schwerpunkt der Verbreitung in unserem Landkreis. Diese Bestände beschäftigen uns bis heute. Allerdings konnte die Ambrosie hier bereits deutlich zurückgedrängt werden. 2015 wurden erneut alle aufzufindenden Pflanzen entfernt, sodass diese Bestände - wie bereits andere Großbestände im Landkreis (Amper bei Olching, Emmering) - bald nicht mehr sichtbar sein werden. Es ist zu vermuten, dass der neue Bestand über die Verbreitung von Bodenmaterial ausgelöst wurde. Da zum Zeitpunkt der Entdeckung bereits die Samenreife eingesetzt hatte, war zu erwarten, dass der 2015 gefundene Bestand in diesem Jahr erneut "aufblühen" wird. Tatsächlich wurden bei einer Kontrolle im August 2016 noch 15 Pflanzen gefunden und entfernt. Wird auch nur eine Pflanze übersehen und gelangt zur Samenreife, kann der bisherige Erfolg auf der betroffenen Fläche wieder komplett in Frage gestellt sein! Nur durch konsequente Bekämpfung über einen längeren Zeitraum können solche Bestände optisch ausgelöscht werden. Allerdings heißt das noch nicht, dass der Bestand für alle Zeiten erloschen ist. Die Samen sind unter Umständen jahrzehntelang keimfähig und können, z.B. nach einem Wiesenumbruch, wieder neue Bestände aufbauen!
Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass die Ambrosie bei konsequenter und vor allem frühzeitiger Bekämpfung in den Griff zu bekommen ist! Deswegen sind alle Bürger/innen aufgerufen, aufgehende Pflanzen in Garten (meist am Vogelfutterplatz) und Landschaft sofort auszureißen und in die Mülltonne zu stecken bzw. zu melden.

Inzwischen hat auch die EU reagiert: Seit 01.01.2012 gilt für die in Verkehr gebrachten Futtermittel und das Vogelfutter ein Grenzwert von 50 mg Ambrosiasamen pro Kilogramm (Ausnahme Hirse). Das entspricht ca. 10 Samen pro Kilogramm. Das Risiko der Verschleppung ist somit verringert, aber keineswegs aus der Welt. Auch ein einzelner Samen kann schnell einen großen Bestand aufbauen!

Deshalb sollte diese Pflanze unbedingt an der weiteren Ausbreitung gehindert werden!
Solange sie noch nicht richtig Fuß gefasst hat, kann man bei konsequentem Vorgehen einer weiteren - für Allergiker fatalen - Ausbreitung effektiv begegnen. Die einjährige Pflanze sollte vor dem Aufblühen mit der Wurzel herausgezogen und in der Mülltonne entsorgt werden. Bereits blühende Exemplare sollten sicherheitshalber nur mit Atemschutz und möglichst von Personen entfernt werden, die bisher nicht pollenallergisch reagieren.
Die Pflanze entwickelt sich meist auf offenen Flächen (Brachflächen, entlang von Straßen und Gleisen, aber auch speziell in Gärten an Vogelfutterplätzen. Ein Hauptverbreitungsweg dürft das Vogelfutter sein, indem sie als Verunreinigung häufig vorkommen.
Die Ambrosie kann man an folgenden Merkmalen erkennen:
Später, dann aber kräftiger Wuchs bis auf über 1 m Höhe, stark gefiederte (doppelt fiederteilige) Blätter, behaarter Stängel, schmal traubenartige, unscheinbare männliche Blütenstände (Gelbe Staubbeutel mit schirmartigen grünen Hüllblättern) an den Triebenden, sparriger Wuchs. Blüte ab Ende Juli (stark witterungsabhängig). Sie wird häufig mit dem bei uns verbreiteten heimischen Beifuß verwechselt, der jedoch blattunterseitig silbrig gefärbt und weniger stark gefiedert ist. Im frühen Stadium kann sie auch mit den Sommerblumen Gewürz-Studentenblume (Tagetes tenuiifolia) oder der Schwefelcosmee (Cosmos sulphureus) verwechselt werden.

Foto zeigt Ambrosia in Nahaufnahme
Foto: Horst Stegmann
Die Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia, auch Traubenkraut und Ragweed genannt) im Bestand an der Amper bei Olching

Ausführliche Informationen zur Ambrosie gibt es auf folgenden Seiten:

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