Landratsamt Fürstenfeldbruck
Geschäftsverteilung
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Der Amtsleitung direkt unterstellt

Neben den Fachabteilungen gibt es einzelne Organisationseinheiten, die aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags oder der besonderen Bedeutung der Aufgabenstellung keiner Abteilung zugeordnet sind. Sie sind als Stabstellen dem Landrat direkt unterstellt.

Leitung:Christian Noichl
 

Die Kreisrevision, auch als Rechnungsprüfung bekannt, ist eine Dienststelle des Landratsamtes Fürstenfeldbruck. Sie dient dem für die örtliche Rechnungsprüfung zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss als sachverständige Stelle, ist aber bei der örtlichen Rechnungsprüfung nur dem Kreistag und bei den örtlichen Kassenprüfungen nur dem Landrat unmittelbar verpflichtet. Der Kreistag und der Landrat können dem Kreisrevisionsamt besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung erteilen. Der Landkreis ist nach der Landkreisordnung gesetzlich verpflichtet, ein Revisionsamt einzurichten.

Die Mitarbeiter der Kreisrevision haben in erster Linie den gesetzlichen Auftrag, festzustellen, ob die Verwaltung des Landratsamtes gesetzeskonform handelt und ob die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Hierüber wird jährlich ein Prüfungsbericht gefertigt und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Auf der Grundlage des Rechnungsprüfungsberichts erfolgt auch die Empfehlung an den Kreistag zur Feststellung des Jahresabschlusses.

Die Kreisrevision ist daneben auch für den Abfallwirtschaftsbetrieb, die kreiseigenen Schulen, die großen Wertstoffhöfe sowie für Betätigungsprüfungen in der Kreisklinik und der Gesellschaft für Abfallverwertung zuständig.

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle ist Teil der überörtlichen öffentlichen Finanzkontrolle auf der Ebene der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und Zweckverbände, sowie deren Einrichtungen und Betriebe. Die Mitarbeiter sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig.

Die überörtliche Rechnungsprüfung umfasst die Überprüfung der Einhaltung der für die kommunale Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, die Wirtschaftsführung der kommunalen Eigenbetriebe und die Betätigung der Gemeinden bei privatrechtlichen Unternehmen.

Die überörtliche Rechnungsprüfung ist keine vollumfängliche Prüfung; sie erfolgt stichprobenartig bzgl. einer angemessenen Anzahl und Auswahl von Prüfungsgebieten, sowie risikoorientiert hinsichtlich der Schwierigkeit der zu überprüfenden Rechtsbereiche und der finanziellen Bedeutung für die zu überprüfenden Körperschaften.

Durch die überörtlichen Kassenprüfungen werden zudem die Ausstattung der Kassen und deren Zahlstellen, die rechtskonforme Erledigung der Kassengeschäfte und die Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung überprüft.

Weiterhin nimmt die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle eine fördernde und beratende Funktion bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes in Finanzangelegenheiten wahr.

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