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Veröffentlichung der Bodenrichtwerte 2024

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Fürstenfeldbruck hat am 14.06.2024 die Bodenrichtwerte für den Landkreis Fürstenfeldbruck zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen.
Diese werden von den Mitgliedern des Gutachterausschusses nach den geltenden Vorschriften zu Beginn eines jeden geraden Jahres im zweijährigen Turnus ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter für erschließungsbeitrags- und abgabenfreies baureifes Bauland oder land- und forstwirtschaftliche Flächen in der jeweiligen Zone.

Gebietsweise sind die neuen Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen gegenüber den Werten zum letzten Stichtag (01.01.2022) tendenziell konstant oder auch gesunken. Die Richtwerte für Gewerbeflächen sind landkreisweit auf dem Preisniveau der letzten Ableitung. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurden die Werte erstmalig differenzierter abgeleitet u. a. nach den unterschiedlichen Nutzungsarten Acker, Grünland und Forst. Aus diesem Grund ist ein Vergleich zu den vorherigen Bodenrichtwerten nicht sinnvoll.

Die neuen Bodenrichtwerte werden einen Monat lang kostenlos in den jeweils zuständigen Gemeinden veröffentlicht. Die Art der Veröffentlichung sowie Ort und Dauer werden ortsüblich von den Gemeinden bekannt gegeben.

Es handelt sich hierbei nicht um eine amtliche und gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskunft. Diese erhalten Sie auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3355/) oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/. Nach erfolgreicher Registrierung kann diese dort direkt über das Internet als PDF abgerufen werden.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten und zu Leistungen des Gutachterausschusses finden Sie auf folgender Homepage: https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/gutachterausschuss-und-grundstuecksverkehr/bodenrichtwerte.

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