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Pressemitteilungen
Regierung von Oberbayern genehmigt den Haushalt 2026 des Landkreises Fürstenfeldbruck
Der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2026 ist jetzt von der Regierung von Oberbayern genehmigt worden. Dem Schreiben der Regierung zufolge ist die Haushaltswirtschaft geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt unter Berücksichtigung des Finanzplanzeitraums ab dem Jahr 2027 als noch gewährleistet.
In einem wirtschaftlich zunehmend schwierigeren Umfeld ist es dem Landkreis Fürstenfeldbruck in enger Abstimmung mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden abermals gelungen, einen belastbaren und zustimmungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die Regierung von Oberbayern fordert in Ihrem Genehmigungsschreiben jedoch mit Nachdruck dazu auf, dass der Landkreis im laufenden Jahr und in den kommenden Jahren seine Einnahmemöglichkeiten konsequent und vollumfänglich nutzt sowie eine strenge Ausgabedisziplin an den Tag legt. Um die dauernde finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch weiterhin zu erhalten, wird in Anbetracht der immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde weiterhin dringend empfohlen, im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Kreditaufnahmen so weit wie möglich zu reduzieren und die hohe Verschuldung konsequent abzubauen. Alle Investitionsmaßnahmen des Landkreises sollen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der Finanzierbarkeit und der Folgelasten sowie der unbedingten Notwendigkeit durchgeführt werden.
Der Haushalt 2026 des Landkreises ist weiterhin durch die finanziellen Auswirkungen des Ukrainekrieges und mit dem dadurch verbundenen Anstieg der Energie- und Baukosten sowie durch die steigenden Personalkosten, ausgelöst nicht zuletzt durch die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre sowie der 2026 anstehenden Tarifrunde, geprägt. Im Hinblick auf die damit einhergehenden Belastungen der Kommunen konnte dank einer sehr strikten Planung eine Erhöhung des Kreisumlagesatzes im Verhältnis zum Vorjahr auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes wird diese auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht. Dadurch wird der Haushalt 2026 rechtskräftig.

