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Hochwasser - Soforthilfen

Die Bayerische Staatsregierung hat eine Soforthilfeaktion für Hochwassergeschädigte eingeleitet. Diese Aktion zielt darauf ab, finanzielle Unterstützung für diejenigen zu bieten, die durch die Unwetter Ende Mai und Anfang Juni erhebliche Schäden erlitten haben.

Es gibt drei Hauptprogramme:

  1. Soforthilfe “Haushalt/Hausrat” (bis zu 5.000 EUR): Diese Hilfe wird für den Ersatz von Haushaltsgegenständen gewährt, die durch das Hochwasser zerstört oder unbrauchbar geworden sind. Die Höhe der Hilfe hängt vom Versicherungsschutz ab.
  2. Soforthilfe “Ölschaden an Gebäuden” (bis zu 10.000 EUR): Diese Hilfe kann für Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohnräumen beantragt werden, die durch das Schadensereignis verursacht wurden.
  3. Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds: Diese Beihilfen sind für Privathaushalte vorgesehen, die in eine existentielle Notlage zu geraten drohen, da ihre Wohngebäude und Hausrat in großem Ausmaß geschädigt wurden.
     

Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis zum 31.08.2024 und für Notstandsbeihilfen bis zum 31.10.2024 gestellt werden. Das Landratsamt bearbeitet nur die Anträge von Privathaushalten. Die Anträge können auch über die Online-Dienste des Landratsamtes abgerufen werden.
Wichtig: Bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund von Schäden durch aufsteigendes Grundwasser ist zu differenzieren:

  • Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), ist keine Gewährung von Soforthilfen möglich.
  • Sollte Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen sein, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Soforthilfen vor.

Gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Unternehmen und der Fischereisektor sollten ihre Anträge bei den entsprechenden Behörden stellen. Durch das Hochwasser geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe, für die die Regierung von Oberbayern zuständig ist, können sich mit Anfragen direkt an unser Funktionspostfach hochwasser@reg-ob.bayern.de wenden.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung  vom 05.06.2024 und auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern.

Für weitere Informationen steht ein Bürgertelefon zur Verfügung: 08141/519-999 (Mo-Do 8-17 Uhr, Fr 8-13 Uhr).


Anträge Soforthilfen

Die Anträge können im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls vorhanden - eine Versicherungsbescheinigung mit.

 

1. Soforthilfen für Bürger, Wirtschaft und Landwirtschaft beschlossen:

 

2. Hilfen bei Existenzgefährdung aus Härtefonds

 

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