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Aktuelles
Europawahl am 09. Juni 2024
Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten von ihrer
Gemeindebehörde eine entsprechende Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte sich an seine Gemeindebehörde wenden.
Deutschlandweit sind knapp 65 Millionen Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen. Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind voraussichtlich ca. 163.000 Personen wahlberechtigt.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten für die Europawahl nur einen Stimmzettel. In Bayern treten 34 Parteien oder politische Vereinigungen an, d.h. bei der Stimmabgabe kann man sich unter 34 Wahlvorschlägen entscheiden. Man hat nur eine Stimme. Das Stimmrecht darf und kann auch nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
Bei jedem Stimmzettel ist die rechte oberen Ecke als Kennzeichnung für Blindenschablonen abgeschnitten. Die Größe der abgeschnittenen Ecke orientiert sich daran, dass blinde und sehbehinderte Menschen diese ausreichend ertasten können.
Ein Stimmzettel-Muster kann auf der Internetseite des Landratsamtes Fürstenfeldbruck (www.lra-ffb.de) unter „Landkreis&Politik/Kommunalaufsicht und Wahlen“ aufgerufen werden.
Was/Wer wird gewählt?
Bei der Europawahl werden in 27 EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 720 Abgeordnete des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt.
Das Europäische Parlament gehört neben dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zu den entscheidenden Organen der EU. Es vertritt die Interessen der ca. 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Europas in der EU.
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.
Während in den Bundestag nur die Parteien einziehen können, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Sperrklausel. Dadurch haben auch kleine Parteien die Chance, einen Sitz im Europaparlament zu erhalten.
Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.
In Deutschland werden 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gewählt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Europawahl sind die Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat leben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zudem steht das Wahlrecht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu (sog. Auslandsdeutsche), die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Voraussetzung für die aktive Teilnahme an der Europawahl ist, dass die wählende Person im Wählerverzeichnis ihrer Gemeindebehörde eingetragen ist.
Jeder Bürger darf nur in einem EU-Land an der Wahl teilnehmen.
Wahlbezirke und Wahlleitung
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für die Stimmabgabe wird das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Ein Wahlbezirk ist bei der Europawahl die organisatorisch kleinste Einheit der Wählererfassung und der Stimmabgabe. Jede Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind.
Im Landkreis Fürstenfeldbruck werden insgesamt 124 Wahlbezirke (= Wahllokale) eingerichtet; hinzu kommen 110 Briefwahlvorstände für die Auswertungen der Wahlbriefe.
Jeder Wahlvorstand/Briefwahlvorstand besteht aus 5 bis 9 Personen. Es sind also im Landkreis Fürstenfeldbruck zwischen 1.170 bis ca. 2.100 Personen als „Wahlhelfer“ im Einsatz. Dazu kommen noch – je nach Größe der Kommunen – die Mitarbeiter der Verwaltungen.
Als „Besonderheit“ sind die Auswahlbezirke für die sog. Repräsentative Wahlstatistik in Germering (Briefwahlbezirk 21) und Gröbenzell (Briefwahlbezirk 21) zu sehen.
Hier werden markierte Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben. Diese Stimmzettel sind mit den Buchstaben A bis M bedruckt, wobei jeder Buchstabe für eine bestimmte Personen- und Altersgruppe steht. Stimmzettel mit „A“-Markierungen erhalten z.B. alle männlichen Wähler die zwischen 2000 und 2008 geboren sind; die Markierung „M“ steht für Frauen, die 1954 oder früher geboren sind. Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, da bei der Ergebnisermittlung und Wahlauswertung keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden können. Die markierten Stimmzettel werden genauso behandelt wie „normale“ Stimmzettel.
Nach Ergebnisermittlung, Wahlauswertung und Wahlprüfung werden die gekennzeichneten Wahlstatistik-Stimmzettel dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zugeführt, die sie dann statistisch auswerten.
Zweck dieser Repräsentativstatistik ist festzustellen, ob Männer oder Frauen die eine oder andere Partei häufiger wählen, von welchen Altersgruppen die einzelnen Parteien bevorzugt werden und ob jüngere oder ältere Staatsbürger stärker vom Wahlrecht Gebrauch machen. Das Ergebnis soll einen verlässlichen Einblick in die Zusammensetzung der Wahlberechtigten und der Wählerschaft der Parteien geben.
Bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bleibt das Wahlgeheimnis streng gewahrt.
Das Ergebnis der Europawahl im Landkreis Fürstenfeldbruck wird von der Kreiswahlleitung im Landratsamt ermittelt und anschließend von einem zu diesem Zweck gebildeten Kreis-wahlausschuss festgestellt.
Kreiswahlleiter für den Landkreis Fürstenfeldbruck ist Herr Robert Drexl; zu seiner Stellvertreterin wurde Frau Ursula Kindler berufen.
Wie funktioniert Briefwahl?
Eine Teilnahme an der Europawahl kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal aber auch durch Briefwahl erfolgen. Der Antrag auf Briefwahl sollte so schnell wie möglich gestellt werden, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen.
Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann zum Beispiel per Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (z.B. Internetportal der jeweiligen Gemeindebehörde) oder auch persönlich bei der Gemeindebehörde gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten erhalten haben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, das heißt bis zum 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, den 09. Juni 2024 bis 15.00 Uhr.
Wer seinen Antrag im gemeindlichen Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann bereits im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Der/die Briefwähler/in erhält folgende Unterlagen:
• einen auf seinen/ihren Namen ausgestellten Wahlschein,
• einen amtlichen (weißen) Stimmzettel,
• einen amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag,
• einen amtlichen (roten) Wahlbriefumschlag und
• ein Merkblatt.
Auf dem Merkblatt sind die einzelnen Schritte der Briefwahl ausführlich dargestellt.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens bis zum Wahltag, den 09. Juni 2024 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, den 06. Juni 2024, abgesandt werden.
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland ist der Wahlbrief hingegen ausreichend zu frankieren; die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.
Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Auch hier tragen die Wahlberechtigten die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang.
Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in den Wahlumschlag zu legen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben, die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind - eine andere Person um Hilfe bitten.
Weitere Informationen
zur Europawahl 2024 sind Informationen der Kreiswahlleitung auf der Homepage des Landratsamtes (www.lra-ffb.de) unter „Landkreis&Politik/Kommunalaufsicht und Wahlen“ abrufbar und in den Internetangeboten der Bundeswahlleiterin (https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html ) und des Landeswahlleiters (https://www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html) enthalten.
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